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   OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2000 - A 1 S 167/99   

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OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2000 - A 1 S 167/99 (https://dejure.org/2000,18882)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.05.2000 - A 1 S 167/99 (https://dejure.org/2000,18882)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. Mai 2000 - A 1 S 167/99 (https://dejure.org/2000,18882)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2000, 1014
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2000 - A 1 S 167/99
    Eine Abweichung muss möglich bleiben, soweit wesentliche Besonderheiten sie rechtfertigen (BVerwGE 70, 127, 142).
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2000 - A 1 S 167/99
    Ob ein solcher Anspruch besteht, ergibt sich indes aus dem materiellen Recht (vgl. BVerwG, B. v. 21.7.1988 - 1 B 44.88 -Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32).
  • BSG, 25.10.1990 - 7 RAr 14/90

    Ermessensausübung bei der Ablehnung von Überbrückungsgeld

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2000 - A 1 S 167/99
    Die Bindungen durch den Haushaltsplan sind insoweit für die Gerichte nicht maßgebend (vgl. B. d. Senats v. 21.1.1999 - A 1 S 821/98 - unter Hinweis auf BSGE 67, 279 ff. m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.09.1981 - 8 A 31/80
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2000 - A 1 S 167/99
    aa) Zutreffend ist allerdings, dass ein Maßnahmebeginn vor Bewilligung der Zuwendungen regelmäßig förderungschädlich ist (vgl. OVG Koblenz, U. v. 4.9.1981 - 8 A 31/80 -, DVB1.1982, 219 m. w. N.).
  • BVerwG, 17.09.1987 - 7 C 15.85

    Vereinfachtes Verfahren - Güterfernverkehrsgenehmigung - Nebenbestimmung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2000 - A 1 S 167/99
    Dieses beantwortet auch die Frage nach dem maßgebenden Beurteilungszeitpunkt (vgl. auch BVerwG U. v. 17.9.1987 - 7 C 15.85 - Buchholz 442.03 § 10 GüKG Nr. 1).
  • BVerwG, 03.11.1981 - 4 B 140.81

    Berücksichtigungsfähiger Zeitpunkt der Sachlage und Rechtslage bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2000 - A 1 S 167/99
    Denn eine Überprüfung der auf die teilweise Klagerücknahme bezogenen Kostenentscheidung des Verwaltungsgerichts ist dem der Verfahrensentlastung dienenden Zweck des § 158 Abs. 2 VwGO entsprechend auch dann ausgeschlossen, wenn sie nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung in einer einheitlichen Kostenentscheidung in das Schlussurteil einbezogen und die Entscheidung in der Hauptsache angefochten worden ist (BVerwG, B. v. 3.11.1981 - 4 B 140.81- -, DÖV 1982, 161).
  • VG München, 08.10.2009 - M 15 K 08.1138

    Förderung der Kosten für die Ausstattung einer Werkstatt für psychisch behinderte

    Nach dem Wortlaut der Vorschrift, die lediglich von Zustimmung spricht, kann diese in Übereinstimmung mit dem allgemeinen juristischen Sprachgebrauch sowohl vor Beginn der Maßnahme (vorherige Zustimmung = Einwilligung, vgl. § 183 BGB) als auch nachträglich und damit rückwirkend (nachträgliche Zustimmung = Genehmigung, vgl. § 184 BGB) erteilt werden (so zur entsprechenden Nr. 1.3 VV zu § 44 LHO Sachsen-Anhalt OVG Magdeburg v. 27.10.1993 Az. 3 L 9/93 und v. 18.5.2000 Az. A 1 S 167/99; ebenso VG München v. 13.11.2003 Az. M 4 K 00.3440 zur nachträglichen Zustimmung der Bewilligungsbehörde hinsichtlich der Einbeziehung von Maßnahmen nach dem Agrarinvestitionsförderprogramm; a.A. BayVGH v. 29.11.1995 a.a.O.: Vorweg-Zustimmung).

    Die Verpflichtung der Bewilligungsbehörde, im Außenrechtsverhältnis zum Subventionsempfänger den besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls Rechnung zu tragen, bleibt daher unberührt (OVG Magdeburg v. 18.5.2000 a.a.O.).

  • VG München, 14.04.2011 - M 12 K 11.549

    Rücknahme; vorzeitiger Maßnahmebeginn

    Schließlich soll auch sichergestellt werden, dass die Bewilligungsbehörde vor Beginn der Maßnahme auf die Ausgestaltung des Vorhabens Einfluss nehmen kann (OVG Sachsen-Anhalt v. 18.5.2000 - A 1 S 167/99).
  • VG Hannover, 19.03.2014 - 11 A 3631/10

    Anspruch eines Jugendverbands auf Zahlung von Fördermitteln für das Jahr 2010 und

    Nach dem Wortlaut der Vorschrift, die lediglich von Zustimmung spricht, kann diese in Übereinstimmung mit dem allgemeinen juristischen Sprachgebrauch sowohl vor Beginn der Maßnahme (vorherige Zustimmung = Einwilligung, vgl. § 183 BGB ) als auch nachträglich und damit rückwirkend (nachträgliche Zustimmung = Genehmigung, vgl. § 184 BGB ) erteilt werden (so zur entsprechenden Nr. 1.3 VV zu § 44 LHO Sachsen-Anhalt OVG Magdeburg, Urteile vom 27. Oktober 1993, Az. 3 L 9/93 und vom 18. Mai 2000, Az.: A 1 S 167/99 ; ebenso VG München, Urteil vom 13. November 2003, Az.: M 4 K 00.3440 zur nachträglichen Zustimmung der Bewilligungsbehörde hinsichtlich der Einbeziehung von Maßnahmen nach dem Agrarinvestitionsförderprogramm; jeweils zitiert nach [...]).
  • VG Neustadt, 24.05.2012 - 2 K 504/11

    Investitionskostenzuschuss zur Wiedereröffnung eines Hotels; vorzeitiger

    Eine Abweichung von dem Grundsatz, dass ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ohne behördliche Genehmigung subventionsschädlich ist, ist deshalb auch über die in Nr. 1.3 zu § 44 VV-LHO ausdrücklich genannten Ausnahmen hinaus möglich, soweit das durch wesentliche Besonderheiten des Einzelfalls gerechtfertigt ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. Mai 2000 - A 1 S 167/99 -, juris; s. auch BVerwGE 70, 127, 142).
  • VG München, 14.04.2011 - M 15 K 10.886

    Zuwendungen nach dem BayGVFG; Ausbau einer Gemeindeverbindungsstraße; Kreuzung

    Auch nach dem GVFG sollte nicht etwa ein Anspruch dahin gehend begründet werden, dass für jedes Vorhaben, das die Fördervoraussetzungen erfüllt, Zuwendungen zu gewähren sind (BT-Drs. VI/1117 S. 8), eine Förderung wird vielmehr in das Ermessen des Landes gestellt (HessVGH v. 7.12.2010 Az. 11 A 2758/09; OVG Sachsen-Anhalt v. 18.5.2000 Az. A 1 S 167/99).
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